Vor dem Internationalen Strafgerichtshof werden den Opfern völkerrechtlicher Verbrechen erstmals in der Geschichte der internationalen Strafgerichtsbarkeit umfangreiche Beteiligungsrechte zugestanden. Vielfach vernachlässigt wird jedoch, dass mit zunehmender Stärkung der Opferrechte eine erhebliche Einschränkung der Angeklagtenrechte einhergeht. Diese Arbeit analysiert die Rechte des Opfers vor dem IStGH, insbesondere seine Teilnahme am Verfahren, aus der Sicht des Angeklagten sowie deren Einfluss auf das faire Verfahren und unternimmt den Versuch, eine angemessene Auflösung dieses "mehrpoligen" Rechtsverhältnisses zu erarbeiten.
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