Dies wie auch die Art und Weise der Zusammensetzung dieses ad hoc-Gerichtshofes (er besteht im Wesentlichen aus Mitgliedern von zweien der drei griechischen Höchstgerichte) haben dazu geführt, dass die griechische Öffentlichkeit kaum Notiz von der Existenz desselben nahm und nimmt; vielmehr wird er lediglich als "Wahlgerichtshof" wahrgenommen, der etwa die Prüfung von Parlamentswahlen vorzunehmen hat.
Dabei gibt es auch in Griechenland eine Reihe staatsrechtlicher Pathologien, welche durch die Existenz eines ständigen Verfassungsgerichtshofes und den Ausbau bestehender verfassungsgerichtlicher Kompetenzen eine Linderung oder sogar eine Lösung finden könnten. Die vorliegende Arbeit versucht einen solchen Reformvorschlag zu artikulieren und knüpft dabei - wo dies möglich ist - an bereits bestehende Elemente des griechischen Rechtssystems an, ohne jedoch parallel hierzu rechtsvergleichende Beobachtungen außer Acht zu lassen.
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