Eine Novation stellt das korporative Modell eines Investmentfonds dennoch nicht dar: Der Gesetzgeber hatte -- sich an Vorbildern wie der luxemburgischen SICAV orientierend -- die Investmentaktiengesellschaft bereits im Jahre 1998 in das deutsche Investmentrecht eingeführt. Hierdurch sollte das deutsche Kapitalanlagegeschäft belebt und für ausländische Fondssponsoren attraktiver gemacht werden. Nachdem der erwartete Erfolg ausblieb, entschied sich der Gesetzgeber im Jahre 2007, die Regelungen zur Investmentaktiengesellschaft durch das Investmentänderungsgesetz zu reformieren und bei dieser Gelegenheit die partielle Inkompatibilität von gesellschafts- und investmentrechtlichen Bestimmungen zu überwinden.
Neben der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben sollte das Gesetz praktische Bedürfnissen der Investmentbranche reflektieren. Die vorliegende Arbeit stellt eine Untersuchung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie der gesellschaftsrechtlichen Verfassung und der Geschäftstätigkeit der InvAG dar. Im Fokus liegt dabei die Darstellung der unterschiedlichen Interessenslagen der Beteiligten an und im Zusammenhang mit einer Investmentaktiengesellschaft und die überprüfung der investmentrechtlichen Vorgaben auf ihre Praxistauglichkeit.
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