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Das Recht der Schiedsverfahren in Spanien und Deutschland im Vergleich

Marta Maria Leuschner

ISBN 978-3-8325-1868-4
286 Seiten, Erscheinungsjahr: 2008
Preis: 40.50 €
Die Schiedsgerichtsbarkeit gilt im internationalen Wirtschaftsverkehr als die bevorzugte Form der Streiterledigung. Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten werden in zunehmendem Maße nicht mehr durch staatliche Instanzen, sondern durch private Schiedsgerichte entschieden.

Diese Studie soll eine Darstellung der wesentlichen Unterschiede sowie bemerkenswerten Gemeinsamkeiten zwischen den Neuregelungen des Schiedsverfahrensrechts in Deutschland und Spanien nach der Adaption des UNCITRAL-Modellgesetzes sein. In diesem Sinne wird das neue spanische Schiedsverfahrensgesetz (Ley de Arbitraje 60/2003) mit dem Gesetz zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22.12.1997 (ZPO §§ 1025ff.) verglichen.

Es ist von großem Interesse, die Analyse einer Einrichtung, die eine wahre Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit darstellt, zu vertiefen und darüber hinaus aufzuzeigen, dass zumindest in Bezug auf diese beiden Rechtsordnungen, eine Harmonisierung des Schiedsverfahrens durch die Adaption des UNCITRAL-Modellgesetzes gelungen ist. Beide Rechtsordnungen verfügen über ein modernes und internationales Schiedsverfahrensrecht, welches eine erste Alternativlösung zum herkömmlichen gerichtlichen Verfahrensweg darstellt.

Die Arbeit hat das Recht der Schiedsverfahren in Spanien und Deutschland im Vergleich zum Gegenstand und wurde nicht zuletzt durch das Inkrafttreten des spanischen Schiedsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 2003 inspiriert, das - wie schon vorher das Gesetz zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts (§§ 1025 ff. ZPO) im Jahre 1998 - das UNCITRAL-Modellgesetz über internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21.06.1995 "umgesetzt" hat.

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung, die mit einem heterogenem Charakter versehen ist. Diese Figur, die der Lösung privatrechtlicher Streitigkeiten dient, besteht aus einer kontraktlichen sowie einer prozessualen Seite. Obwohl der Gegenstand dieser Analyse - das Schiedsverfahren - aus dieser dualistischen Perspektive betrachtet werden kann, wird in der nachfolgenden Untersuchung das Schiedsverfahren in der deutschen und spanischen Rechtsordnung hauptsächlich aus einem prozessualen Blickwinkel behandelt.

Schwerpunktmäßig handelt es sich bei dieser Arbeit um eine rechtsvergleichende Betrachtung beider nationalen Schiedsverfahrensrechte, d. h. eine Ermittlung und Würdigung der Gemeinsamkeiten, der Unterschiede und der Besonderheiten, mit einer stärkeren Akzentuierung der Grundprinzipien, die beiden positiv-rechtlichen Regelungen inhärent sind. Dabei wird eher eine induktive Methode angewendet. Auf diese Weise wird versucht, die einzelnen Vorschriften als Ausgangspunkt zu nehmen und von daher auf die übergeordneten Prinzipien "hochzublicken". Bei dieser rechtsvergleichenden Analyse wird besonders beabsichtigt aufzuzeigen, ob hinter den beobachteten Unterschieden in beiden untersuchten positiv-rechtlichen Regelungen entweder verschiedene Grundprinzipien stehen oder ob sie lediglich Variationen derselben Grundprinzipien beider Rechtsordnungen darstellen.

Das spanische Schiedsverfahrensgesetz (Ley de Arbitraje), das am 26. März 2004 in Kraft getreten ist, findet sich übrigens im Anhang der Arbeit in der spanischen Originalfassung und in synoptischer (parallelspaltiger), von der Autorin selbst angefertigter (insofern "inoffizieller" - eine offizielle Übersetzung gibt es nicht) abgedruckt. Zu Recht hat wurde auf den Abdruck der §§ 1025 ff. ZPO und der Vorschriften des UNCITRAL-Modellgesetzes, auf die selbstverständlich laufend rechtsvergleichend Bezug genommen wird, wegen deren Verfügbarkeit für den deutschen Leser verzichtet.

Keywords:
  • Rechtswissenschaft
  • Rechtsvergleichung
  • Zivilprozessrecht
  • Schiedsverfahren
  • UNCITRAL-Modellgesetz

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