Das Strafrecht vor neuen Herausforderungen , Bd. 8
"Mit der Konzentration auf die juristische Rezeption des Euthanasiegedankens betritt das Buch Neuland." In: Rechtsdienst der Lebenshilfe, S. 46
Inhalt: "Schöner leben", "schöner sterben", Alte, Behinderte, Kranke, "geistige Idioten" und andere "nutzlose Ballastexistenzen" durch Vernichtung ihres "lebensunwerten" Lebens beseitigen, für ein "sozialverträgliches Ableben" sorgen - die Diskussionen um Euthanasie und Eugenik hören nicht auf, in Deutschland hohe Wellen zu schlagen. Die Überlegungen zu Euthanasie im 19. und frühen 20. Jahrhundert mündeten im NS-Terror: Während des Zweiten Weltkriegs ließ Adolf Hitler "Idioten" massenhaft ermorden. Hitler gab durch Führererlass die Euthanasie-Ermächtigung zur "Aktion T 4", der bekanntesten Tötungsaktion an Kranken und Behinderten. Die Verbrechen unter dem Deckmantel der Euthanasie brachten vielen Tausend Opfern den Tod. Die vorliegende Arbeit erhebt den Anspruch, die juristischen Euthanasiebeiträge umfassend zusammengetragen und systematisch geordnet zu haben. Sie geht folgenden Fragen nach: Welchen Tatbeitrag leisteten die Juristen? Was brachte die Vertreter des Rechts dazu, so zu denken? Wie argumentierten die Rechtskundigen, wie gingen sie auf den philosophischen Zeitgeist oder die Haltung der Kirchen ein? War die "Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" eine juristische Erfindung? Haben die Rechtsgelehrten gar eine besondere Schuld auf sich geladen, die die deutsche juristische Diskussion um Sterbehilfe auch heute noch belastet? Merkel untersucht, ob es eine eigentümliche Schwäche der deutschen Juristen gegenüber euthanatischen Konzepten gibt. Mit der Konzentration auf die juristische Rezeption des Euthanasiegedankens betritt das Buch wissenschaftliches Neuland auf einem hoch aktuellen und spannenden Gebiet.
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