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Rechte für Tote? Die Rechtsgrundlagen zum Umgang mit menschlichen Überresten in Sammlungen deutscher Bildungs- und Forschungseinrichtungen
Renée Hämmerling
Mitteilungen der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte 44 (2023)
https://doi.org/10.30819/mbgaeu.44.7 pp: 93-100 2024-07-29
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Stichworte/keywords: menschliche Überreste, human remains, Gesetz, Bestattungsrecht, Persönlichkeitsrecht, Eigentumsrecht, Sektionsgesetz, Provenienz, Unrechtskontext, Restitution, Körperspende, Sammlung, Museum, Anatomie, Medizin, Anthropologie, Archäologie, Ethnologie, Humanbiologie
Cite: APA BibTeX
Hämmerling, R. (2023). Rechte für Tote? Die Rechtsgrundlagen zum Umgang mit menschlichen Überresten in Sammlungen deutscher Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Mitteilungen der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte, 44 , 93-100. doi:10.30819/mbgaeu.44.7
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journal = {Mitteilungen der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte}
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Abstract
Dieser Beitrag fasst die momentanen deutschen Gesetzesgrundlagen zusammen, die im Umgang mit menschlichen Überresten Anwendung finden können, um ihre Konsequenzen für Sammlungen von Forschungs- und Bildungseinrichtungen zu diskutieren. Ziel ist es, auch jene Sammlungen anzusprechen, welche sich nicht auf den ersten Blick als museal identifizieren. Daher soll eine grundlegende Handreichung insbesondere für anatomische, aber auch anthropologische, archäologische, ethnologische, humanbiologische und andere Forschungs-/ Studien-, Lehr- und Schausammlungen, die menschliche Überreste beherbergen, geschaffen werden.
Zudem wird für den schnellen Überblick eine Entscheidungshilfe bereitgestellt: Erste Voraussetzung für jeglichen Umgang mit menschlichen Überresten ist der Ausschluss einer rezenten Straftat. Danach müssen die Gesetze und Richtlinien, die für die jeweilige sammlungsinnhabende Institution gelten und, soweit möglich, der Wille der verstorbenen Person bzw. ihrer Angehörigen identifiziert werden, ebenso, wie die daraus resultierenden sammlungs in- und -externen Auswirkungen, um dementsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Vorgehen ist immer individuell am Einzelfall zu bestimmen. Die deutsche Gesetzeslage ist ausbaufähig, da sie sich nicht explizit mit menschlichen Überresten im Forschungs- und Bildungskontext befasst, die keine freiwilligen Körperspenden sind.