Die Geschäftsleiterhaftung ist sowohl für die Praxis als auch für die Wissenschaft schon seit langer Zeit von großem Interesse. Ein Grund dafür sind Eigenheiten dieses Rechtsgebiets, da man es mit sehr grundsätzlichen Fragen des Gesellschaftsrechts zu tun hat. Dazu kommt, dass unterschiedliche Rechtsgebiete involviert sind und die Grenzziehung oft nicht eindeutig ist. Das macht die Geschäftsleiterhaftung für die Rechtswissenschaft schon auf nationaler Ebene gleichermaßen problematisch und interessant, und zwar nicht nur im deutschen Recht, sondern in vielen europäischen Rechtsordnungen.
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