Schadens- und Versicherungsrecht, Bd. 11
Die immer weiter fortschreitende Digitalisierung ermöglicht es nunmehr, Daten darüber hinaus dauerhaft‘ und automatisiert zu erheben. Dies eröffnet Wege für neue Versicherungsprodukte. Resultat war die Einführung eines sog. Telematiktarifs in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, wonach ein sog. „gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherungsnehmer durch die Gewährung von Prämienvergünstigungen oder Rabattgutscheinen auf Waren Dritter honoriert werden soll. Dargelegt werden soll dieses Wohlverhalten in erster Linie durch die Übermittlung von hierfür relevanten Gesundheitsdaten.
Der Autor untersucht zum einen die vertragliche Ausgestaltung eines solchen Tarifs mit besonderem Augenmerk auf das Datenschutzrecht. Weiterer Untersuchungsgegenstand ist die Frage der versicherungsrechtlichen Zulässigkeit solcher Tarife. Zudem wird analysiert, ob etwaige besondere Vertragsklauseln mit dem Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbar sind. Aufgrund der praktischen Relevanz wird ebenso auf besondere Hürden im Hinblick auf eine Einführung eines entsprechenden Tarifs in der Krankenversicherung Bezug genommen.
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