Die Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze ist schon seit Längerem in Deutschland "salonfähig". Verursacht ist dieses "Phänomen" vor allem durch die der Exekutive zuzurechnenden politischen Entscheider in Regierungsfunktion, aber auch durch Bundes- und Landesverwaltungen bzw. deren Behörden. In diesem Kontext ist die zunehmende "Rechtsverweigerung" durch z.B. eine "überlange" Verfahrensdauer bei den Gerichten angesiedelt, welche unzureichende Personal- und Sachmittelausstattungen "beklagen". Hinzu kommen Probleme bei der Strafverfolgung, wonach beim Bürger der Eindruck entstanden ist, der Rechtsstaat habe die "Kontrolle" verloren. Die beschriebenen "Gefährdungen" des deutschen Rechtsstaats nehmen in der "Corona-Krise" erschreckende Dimensionen an. Die zerstörerische Kraft der neuartigen Viruserkrankung, welche auch Deutschland nach wie vor fest im Griff hat, entblößt schonungslos (weitere) Schwächen des deutschen Rechts- und Wohlfahrtsstaats, gerade auch durch das nach wie vor "kranke" Gesundheitswesen.
Wenn in dieser Situation in der Presse darüber "Jubel" ausbricht, dass der Rechtsstaat doch gezeigt habe, er sei "gesund", weil die Gerichtsbarkeit immerhin über 1.000 Verfahren im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen zur Erledigung gebracht habe, ist dies lediglich eine "Schwächenverdrängung in der Krise". Ohne Zweifel gebührt der Gerichtsbarkeit hier "großes Lob". Durch besagte Gerichtsentscheidungen, welche letztlich auch nur (verfassungs-)rechtliche Momentaufnahmen in einer infektionsdominierten Zeit sein können, ist die Gefährdung des "Erfolgsmodells Rechtsstaat" aber noch nicht einmal ansatzweise beseitigt, dessen Erosionsprozess inzwischen vielmehr "evident" ist. Mit diesen Fragen, insbesondere auch im Hinblick auf "Corona", beschäftigt sich die vorliegende Abhandlung, wobei ebenfalls die massiven ökonomischen und sozialen Folgen des Infektionsgeschehens nicht "unbehandelt" bleiben.
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