Amtsträger, d.h. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprüfter oder erhebungsunterworfener staatlicher Stellen,
Beliehene, d.h. Private, denen zur selbständigen Wahrnehmung staatliche Verwaltungsaufgaben übertragen worden sind,
Private Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist,
Private Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen,
Private Zuwendungsempfänger, die außerhalb der Bundesverwaltung stehen und
Drittbetroffene, die von Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes nicht unmittelbar, aber mittelbar betroffen sind.
Die Grundrechte der Betroffenen und Drittbetroffenen können in den verschiedenen Verfahrensstadien der Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes sowie vor und nach Abschluss des Prüfungsverfahrens mit unterschiedlicher Intensität betroffen sein. Die Eingriffsintensität der Prüfungs- und Erhebungshandlungen und der Veröffentlichungen des Bundesrechnungshofes sind bestimmende Kriterien für die Bewertung der Rechtsstellung der Betroffenen und Drittbetroffenen in Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes.
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