Arbeit und sozialer Schutz, Bd. 35
Obwohl Pharmaunternehmen i.d.R. umfassende interne Richtlinien erlassen und Compliance-Systeme einrichten, zeigt die Praxis, dass derartige Compliance-Regelungen arbeitsrechtlich relativ schwer durchsetzbar sind. Insbesondere die Möglichkeiten des Arbeitgebers, schwerwiegende und wiederholte Verstöße zu sanktionieren, scheinen in vielen Fällen begrenzt.
Vor diesem Hintergrund geht die Verfasserin - nach einer umfassenden Bestandsaufnahme der geltenden gesetzlichen und verbandsrechtlichen Compliance-Vorgaben - der Frage nach, wie und in welchem Umfang Pharmaunternehmen, die sich den Regelungen des FSA unterworfen haben, diese Compliance-Vorgaben mit arbeitsrechtlichen Mitteln um- und durchsetzen können. Dabei wird vor allem untersucht, ob für Verstöße gegen die sanktionsbewährten Compliance-Vorgaben des FSA Besonderheiten hinsichtlich der Anwendung arbeitsrechtlicher Grundsätze gelten (müssen).
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