Schadens- und Versicherungsrecht, Bd. 2
Mit § 213 VVG und § 18 GenDG wurden innerhalb relativ kurzer Zeit zwei spezielle Vorschriften geschaffen, die insbesondere die Erhebung sensibler Daten durch Versicherer betreffen. Diese Vorschriften sind Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Berücksichtigung finden zahlreiche praxisrelevante Fragestellungen, wobei nicht nur die Regelungsbereiche der Vorschriften selbst, sondern auch ihre Bedeutung für die versicherungsvertragliche Rechtsbeziehung insgesamt einer systematischen Betrachtung unterzogen werden.
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