Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem darin festgelegten Kommunalwahlrecht, das den Angehörigen der Mitgliedsländer die Möglichkeit eröffnet, am politischen Willensbildungsprozess des jeweiligen Aufnahmelandes teilzunehmen.
Nach Prüfung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des Kommunalwahlrechts für Unionsbürger richtet sich das Hauptaugenmerk auf die konkrete Ausgestaltung dieses Rechts für nichtdeutsche Unionsbürger in Bayern. Unter Einbeziehung der bislang hierzu ergangenen Rechtsprechung wird ermittelt, inwieweit die vom bayerischen Gesetzgeber durchgeführte Umsetzung der Richtlinie mit den Vorgaben des europäischen Rechts und denen des Grundgesetzes in Übereinstimmung steht. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls erörtert, welche rechtlichen Konsequenzen sich in Hinblick auf die Mitwirkung der Unionsbürger in den kommunalen Gremien der Ausländerbeiräte in Bayern ergeben.
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