Mahnverfahrenssperre
Bing-Chung Chiang
ISBN 978-3-89722-264-9
152 Seiten, Erscheinungsjahr: 1999
Preis: 40.00 €
Wesentliche Strukturänderungen hat das Mahnverfahren durch die Vereinfachungsnovelle von 1977 erfahren. Mit dem Verzicht auf eine Schlüssigkeitsprüfung wollte der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine erleichterte und beschleunigte Bearbeitung von Mahnanträgen im Wege der elektronischen Datenverarbeitung schaffen. Seitdem ermöglicht das Mahnverfahren mehr noch als früher unseriösen Antragstellern, sich mangels einer Gegenwehr (Widerspruch und Einspruch) seitens der Antragsgegner auch rechtlich dubiose oder nicht existierende Ansprüche titulieren zu lassen und alsdann auszunutzen. Denn ohne sachliche Prüfung müsste der im Mahnverfahren zuständige Rechtspfleger sehenden Auges materiell unrichtige Mahn- und Vollstreckungsbescheide erlassen. Auch materiell unrichtige Vollstreckungsbescheide können nach dem geltenden Recht in materielle Rechtskraft erwachsen. Dadurch ist das Mahnverfahren ins Zwielicht geraten.
Der oft beklagte Missbrauch des Mahnverfahrens als solcher spielt eine besondere Rolle vor allem im Bereich des Verbraucherschutzes. In der vorliegenden Arbeit wird versucht, die Mahnverfahrenssperre vor Erlass eines Mahnbescheids zu erweitern. Ziel ist also, eine am geltenden Recht orientierte Antwort auf die Frage zu geben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Rechtspfleger befugt oder sogar verpflichtet ist, einen Mahnantrag innerhalb der ihm zugewiesenen Prüfungsbefugnis zurückzuweisen, ohne die Übereinstimmung mit der Grundstruktur und Funktion des Mahnverfahrens aus den Augen zu verlieren.