Das deutsche Kündigungsschutzgesetz entspricht bei betriebsbedingten Kündigungen des Öfteren nicht der Interessenlage der Parteien und stellt sich somit teilweise nur als theoretisches Konstrukt dar. Das englische System der "Redundancy" vermeidet viele der in Deutschland vorkommenden Nachteile, was die Verfasserin in den ersten fünf Teilen der Arbeit für verschiedene Bereiche rechtsvergleichend zum Ausdruck bringt. Aus diesem Grunde stellt sich die Frage, ob das individualrechtlich ausgerichtete englische "Redundancy-System" eine Alternative zum kollektivrechtlich orientierten deutschen Rechtssystem darstellen könnte. Diese Problematik wird im sechsten Teil der Arbeit erörtert und dabei ein Vorschlag für ein neues System bei betriebsbedingten Kündigungen gemacht, bevor die Verfasserin in Teil sieben ihrer Arbeit ihre wesentlichen Ergebnisse nochmals zusammenfasst.
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