Als interner Prozess ist er Folge der Normierung eines einheitlichen europäischen Lebensmittelsicherheitsrechts und der Neuorganisation von nationalen und unionalen Verwaltungsstrukturen. Das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und dessen nationale Ausformung sind Kern der kommunikativen Bewältigung von Lebensmittelrisiken. Netzwerkstrukturen sollen ein schnelles Bekämpfen von Gefahren und eine Verhinderung von Lebensmittelkrisen ermöglichen. Als externer Prozess wird der Begriff der Risikokommunikation als die Einbeziehung der Verbraucher vorwiegend durch einseitige Informationshandlungen verstanden, die sich in Warnungen und Empfehlungen durch Hoheitsträger aber auch in Risikoinformationen durch Lebensmittelunternehmen äußern.
Vorgaben durch erstmals einheitliche Normierungen im nationalen aber auch im europäischen Recht setzen einen Rechtsrahmen, der in dieser Arbeit dargestellt und auch in Hinblick auf die Gemeinschaftskonformität kritisch bewertet wird. Eingegangen wird auch auf das Verbraucherinformationsgesetz. Dieses gewährt den Verbrauchern zwar eine aktivere Rolle, die Risikobewältigung stellt sich hier aber nur als eine mittelbare Folge dar. Die Arbeit fordert eine restriktive Auslegung des voraussetzungslosen Informationszugangs, sofern Daten Dritter betroffen sind. .
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