Es soll dazu beitragen, die Gesetzgebung von Bund und Ländern zu stärken, Blockaden im Bundesratsverfahren abzubauen sowie die Europatauglichkeit des Grundgesetzes zu verbessern.
Beim Erlass der Regelungen war man sich klar darüber, dass hier ein Experimentierspielraum hin zu einem Konkurrenzföderalismus eröffnet wurde. Wie weit die gesetzten Ziele erreicht werden ,zumindest jedoch Fortschritte erzielt werden können, muss sich in der Gesetzgebungspraxis erweisen. Die Hoffnung, dass dies möglich sein wird, ist jedoch durchaus berechtigt. Klar ist aber auch, dass die Reform ähnlich wie vorherige nur eine Zwischenstation sein kann; die Anpassung des Staates an die Veränderung der Rahmenbedingungen, die auch durch den europäischen Entwicklungsprozess beeinflusst werden, ist eine immerwährende Aufgabe.
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