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Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Art. 16, 86 Abs. 2 EG und Art. 36 Grundrechtecharta unter Berücksichtigung des Vertrags von Lissabon

Anne Bußmann

ISBN 978-3-8325-2196-7
200 Seiten, Erscheinungsjahr: 2009
Preis: 36.50 €
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Art. 16, 86 Abs. 2 EG und Art. 36 Grundrechtecharta unter Berücksichtigung des Vertrags von Lissabon
Die Thematik der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse wird bereits seit Einführung des Terminus mit den Römischen Verträgen im Jahr 1957 unter verschiedenen Aspekten kontrovers diskutiert. Ausgangspunkt ist der nach wie vor ungeklärte Bedeutungsgehalt des Begriffs, der sich in den primärrechtlichen Vorschriften der Art. 16 und Art. 86 Abs. 2 EG sowie in Art. 36 Grundrechtecharta findet. Zudem ist das Konfliktfeld der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse durch Fragen der Kompetenzabgrenzung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten gekennzeichnet. Der am 13. Dezember 2007 unterzeichnete Vertrag von Lissabon führt auch in Bezug auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu grundlegenden Neuerungen. Insbesondere statuiert er ausdrücklich eine Kompetenz der Union zum Erlass von Bestimmungen über die Grundsätze und Bedingungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in der Nachfolgeregelung des Art. 16 EG.

Keywords:
  • Europarecht
  • Gemeinschaftsrecht
  • EG-Vertrag
  • Grundrechtecharta
  • Vertrag von Lissabon

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