Die zentrale These der vorliegenden Dissertation lautet, dass für den gegenwärtigen Stand des europäischen Integrationsprozesses das die Europäische Union/Gemeinschaft durchdringende Prinzip der segmentären Kommunitarisierung kennzeichnend ist. Es anders gewendet, eine erhebliche Vielzahl von Politikbereichen gibt, die weiterhin massiven Souveränitätsvorbehalten der Mitgliedstaaten unterliegen und in ihrer Entscheidungsgewalt verblieben sind. Ziel und Gegenstand der Untersuchung ist es, die vor dem Hintergrund des Europäischen Verfassungsvertrages nicht selten relativ unkritisch vorgebrachten Staatsähnlichkeitselemente der Europäischen Union/Gemeinschaft angesichts ihres völkerrechtlichen Ursprungs einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Weiterhin geht es darum, die vermeintliche Staatsqualität ihrer Rechtskonstruktion unter Zugrundelegung der Kriterien der Staatsgewalt, des Staatsvolkes und des Staatsgebietes endgültig zu widerlegen. Diese Betrachtung deckt sich mit der deutschen und polnischen Europaöffnungsklausel, die gerade nicht explizit auf die Etablierung eines europäischen Bundes( -staates) abzielen. Der Fokus wird insbesondere auch auf die identitätsstiftenden Elemente des Entwurfs des Verfassungsvertrages des Konvents zur Zukunft Europas gelegt.
Nicht zuletzt zeigt die historische Rückschau in die deutsche Verfassungsgeschichte, die ebenfalls Eingang in die vorliegende Abhandlung findet, dass die europäische Hoheitsgewalt keineswegs der häufig in den Mund genommenen Wendung eines scheinbar "präzedenzlosen" Gebildes entspricht. Den Reigen der Untersuchung beschließt eine visionäre Darstellung des europäischen Staatenverbundes im administrativen Bereich, wie er möglicherweise pro futuro in der föderalistischen Einkleidung Wirklichkeit wird.
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