Vor dem Hintergrund zweier Todesfälle im Zusammenhang mit derartigen Zwangsmaßnahmen ist Gegenstand der Arbeit eine Darstellung der Rechtsprechung und der Literatur sowie die Prüfung der Frage, ob nicht bereits nach deutschen Recht die zwangsweise Brechmittelvergabe unzulässig ist. Maßstab dafür sind die StPO (insbes. § 81a StPO) und die die Grundrechte. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl das einfache Recht als auch das Verfassungsrecht Brechmitteleinsätze untersagen.
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