Die rechtliche Problematik einer solchen zentralen Konzernfinanzierung liegt darin, dass die einzelnen Glieder einer Unternehmensgruppe eigene Rechtspersönlichkeiten bleiben. Den Gläubigern der Konzerngesellschaften steht trotz der engen wirtschaftlichen Verbindung durch das System des Liquiditätsausgleichs keine einheitliche (Konzern)Vermögens- oder Haftungseinheit zur Verfügung.
Da eine spezialgesetzliche Regelung für die Implementierung und den Betrieb eines CashManagement-Systems im deutschen Recht bislang noch nicht existiert, untersucht der Autor einerseits, ob das geltende Gesellschafts- und Konzernrecht für einen ausreichenden Schutz der einbezogenen Unternehmen, ihrer Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter sorgt sowie andererseits, ob sich derartige Systeme unter dem Regime des Gesellschafts- und Konzernrechts überhaupt sinnvoll umsetzen lassen.
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