Hiervon kann aber, bezogen auf die Gegendarstellung, keine Rede sein. Der einzelne sieht sich einer Meinungsvielfalt ausgesetzt, die ihresgleichen sucht. Gesetzliche Regelungen oder eine gefestigte Rechtsprechung zur kollisionsrechtlichen Handhabung sind nicht vorhanden, dafür aber um so mehr unterschiedliche Standpunkte in der einschlägigen Fachliteratur. Ein ähnliches Bild bietet sich bei der verwandten Frage nach dem zuständigen Gericht. Auch hierzu gibt es noch keine gerichtliche Entscheidung, wohl nicht zuletzt deshalb, weil in dieser Situation sich keiner auf einen ungewissen Rechtsstreit einlassen möchte.
Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, eine dogmatisch haltbare, praktikable Lösung zur Bestimmung sowohl des anwendbaren Rechts als auch der internationalen Zuständigkeit zu finden.
Dazu wird nach einer Einführung in die Grundlagen des Gegendarstellungsrechts, die sich auf die materiellen Grundzüge und die Relevanz des Anspruchs erstreckt, zunächst die Behandlung der übrigen Persönlichkeitsrechtsansprüche bei internationalen Sachverhalten erörtert. Im nächsten Schritt erfolgt dann eine Auseinandersetzung mit der Rechtsnatur des Gegendarstellungsanspruchs, dem Hauptargument für eine internationalverfahrensrechtliche und kollisionsrechtliche Sonderbehandlung.
Aus dem hieraus gewonnenen Ergebnis werden dann die Schlussfolgerungen für die internationale Zuständigkeit sowie für die kollisionsrechtliche Behandlung des Gegendarstellungsanspruchs gezogen. Dies wiederum erfordert eine eingehende Berücksichtigung der Gegendarstellung.
Abschließend wird dann der hieraus entwickelte Lösungvorschlag vorgestellt, der eine sachgerechte Behandlung des Gegendarstellungsanspruchs für grenzüberschreitende Medienveröffentlichungen ermöglicht.
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