Das Strafrecht vor neuen Herausforderungen , Bd. 11
Der bewusst gewählte Terminus technicus "Präventionsfolter" bildet diese Situation sprachlich ab. Er steht für die staatliche Anwendung körperlichen Zwangs zur Erlangung lebensrettender Informationen gegenüber einem Informationsinhaber, der die höchsten Rechtsgüter eines Dritten vorsätzlich angreift. In ihrer Kombination aus der gewissermaßen positiven und klar abgrenzbaren "Prävention" und der negativen, schwer zu handhabenden "Folter" nimmt die Begriffszusammensetzung " Präventionsfolter" die rechtlichen Dualismen auf, welche in der vorliegenden Untersuchung nachgewiesen werden: Dem polizeirechtlichen Rettungsauftrag steht das polizeirechtliche Auskunftserzwingungsverbot gegenüber, der Polizeirechtswidrigkeit die Strafrechtmäßigkeit, der strafrechtlichen Tatbestandsmäßigkeit die strafrechtliche Rechtfertigung, dem strafprozessualen Beweisverwertungsverbot und dessen grundsätzlich bestehender Fernwirkung die Abwendbarkeit der strafprozessualen Fortwirkung, den Rechten des Täters die Rechte des Opfers, dem verfassungsrechtlichen Achtungsgebot der Menschenwürde das verfassungsrechtliche Schutzgebot der Menschenwürde.
Der Autor arbeitet heraus, dass der Staat im Dienste der Einheit der grundgesetzlichen Rechts- und Werteordnung Grundrechte auf Kosten anderer Grundrechte bewahren kann und gegebenenfalls muss. Dies hat freilich auf hinreichend bestimmter gesetzlicher Grundlage zu erfolgen. Als Quintessenz der Untersuchung wird daher ein vom Streben nach praktischer Konkordanz von zu achtenden Täterrechten und zu schützenden Opferrechten geleiteter Normierungsvorschlag unterbreitet.
KAUFOPTIONEN
39.00 € | ||
Nur noch 3 Ex. auf Lager | ||
Versandkostenfrei innerhalb Deutschlands |
Wollen auch Sie Ihre Dissertation veröffentlichen?