Das Strafrecht vor neuen Herausforderungen , Bd. 10
Der Bundesgerichtshof in Strafsachen bewertete in seiner Aufsehen erregenden Entscheidung vom 6. November 2003 "Scalping" als Kurs- und Marktpreismanipulation i.S.v. § 20a WpHG und nicht als verbotenen Insiderhandel.
Der Verfasser analysiert die Strafbedürftigkeit und die rechtliche Einordnung dieses Phänomens unter die zur Verfügung stehenden Tatbestände des Nebenstrafrechts. Zudem untersucht er die Einordnung des "Scalping" im Lichte der aktuellen BGH-Rechtsprechung als Kurs- und Marktpreismanipulation i.S.d. § 20a WpHG unter Berücksichtigung straf- und verfassungsrechtlicher Grundsätze. Dabei werden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Konkretisierungsermächtigung der BaFin für strafbare Verhaltensweisen durch Rechtsverordnung dargelegt.
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