Mit dem im Jahr 2003 in Kraft getretenen Jugendmedienschutzstaatsvertrag wurde ein Regelungswerk geschaffen, das mit der KJM ein zentrales Aufsichtsorgan für die überwachung des Rundfunks und der Telemedien einsetzt, und durch die Einbindung der Einrichtung der Freiwilligen Anbieterselbstkontrolle in die hoheitliche Jugendschutzaufsicht Neuland auf dem Gebiet der nationalen Jugendschutzregelung betrifft.
Die vorliegende Abhandlung befasst sich mit den vielfältigen Problemstellungen des jugendmedienschutzrechtlichen Verfahrensrechts, wobei der Focus auf dem im Jugendmedienschutz neu eingeführten Mechanismus der regulierten Selbstregulierung liegt. Daneben werden insbesondere die Stellung und die Aufgaben der Kommission für Jugendmedienschutz beleuchtet.
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