Das Steuerstrafrecht bildet die Schnittmenge zwischen dem allgemeinen Strafrecht und dem Steuerrecht. Es bestehen somit teilweise dieselben Problematiken, allerdings resultieren daraus auch neue Fragestellungen, welche dem allgemeinen Strafrecht unbekannt sind, wie beispielsweise die Problematik der steuerlichen Selbstanzeige.
Im Blickpunkt der Untersuchung steht der Tatbegriff sowohl in materiell-rechtlicher als auch in prozessualer Hinsicht. So wird u. a. der Tatbegriff im Rahmen der Selbstanzeige (§ 371 AO) beleuchtet. Ferner setzt sich die Untersuchung mit dem Begriff der "Tat" in § 386 AO, welcher die eigenständigen Ermittlungskompetenzen der Finanzbehörde abgrenzt, auseinander. Thematisiert wird letztlich auch der Begriff der "Tat" im Spannungsfeld von Besteuerungsverfahren und Strafverfahren gemäß § 393 AO.
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