Dementsprechend behandelt das erste Kapitel der Arbeit den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich des Betriebsrentengesetzes. Es wird dargestellt, welche Voraussetzungen an Arbeitgeberleistungen zu stellen sind, damit von einer Versorgungszusage im Sinne des BetrAVG gesprochen werden kann. Anschlie"send prüft die Autorin, ob nur Versorgungszusagen an einen bestimmten Personenkreis überhaupt durch das Betriebsrentengesetz insolvenzgeschützt sein können, ob sich also GmbH-Geschäftsführer uneingeschränkt und unabhängig von ihrer Einflussmöglichkeit im Unternehmen auf die entsprechenden Vorschriften des BetrAVG berufen können.
Anschlie"send werden Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung au"serhalb des Betriebsrentengesetzes dargestellt. Den sich aus den ersten beiden Kapiteln ergebenden Erkenntnissen wird dann in einem dritten Kapitel die steuerliche Erfassung betrieblicher Altersversorgungen, insbesondere von Versorgungszusagen nach dem Einkommensteuergesetz gegenübergestellt. Ausgehend von der überlegung, dass Lohnaufwand einer GmbH bei dieser in aller Regel zu Betriebsausgaben führt, die diese steuermindernd geltend machen kann, prüft die Verfasserin, ob einschlägige Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder eine durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelte Gesetzesauslegung den Betriebsausgabenabzug der Höhe nach beschränken und dadurch zu einem anderen Verständnis der "Versorgung" gelangen als das Betriebsrentengesetz.
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