Fast beiläufig hat der Gesetzgeber mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz das System des Mängelhaftungsrechts beim Unternehmens- und Beteiligungskauf in seiner Grundstruktur verändert. Die daraus resultierenden Schwierigkeiten wurden während des Gesetzgebungsverfahrens nur sehr oberflächlich problematisiert.
Die Arbeit geht der Frage nach, welche Auswirkungen die neue Systematik des Mängelhaftungsrechts auf den Unternehmens- und Beteiligungskauf hat und welche Schlussfolgerungen sich im Hinblick auf die Vertragspraxis ziehen lassen, durch die der Unternehmens- und Beteiligungskauf wesentlich geprägt ist.
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