Der Verlauf der Untersuchung gestaltet sich wie folgt: Zunächst werden in Teil I die Grundlagen der Untersuchung gelegt. Es wird der Begriff der Umweltbeihilfe definiert. Dabei ist insbesondere auf den Beihilfenbegriff des Gemeinschaftsrechts einzugehen und aus diesem die Definition der Umweltbeihilfe sowohl auf mitgliedstaatlicher Ebene als auch auf Gemeinschaftsebene zu entwickeln. Darauf aufbauend wird die Notwendigkeit von Umweltbeihilfen auf Basis des Verursacherprinzips diskutiert. Im Anschluss daran werden die zurzeit existierenden Instrumente zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf mitgliedstaatlicher Ebene und auf Gemeinschaftsebene dargestellt. In Teil II wird untersucht, ob die Gemeinschaft rechtlich befugt ist, mittels Umweltbeihilfen die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Dazu wird die Kompetenz der Gemeinschaft zum Handeln auf den Gebieten Umweltpolitik, Energiepolitik und Beihilfenpolitik untersucht. Weiter wird geprüft, welche Rechtsgrundlagen der Gemeinschaft zur Förderung zur Verfügung stehen und wie diese voneinander abgegrenzt werden können. Teil III widmet sich den gemeinschaftsrechtlichen Maßstäben, an denen Umweltbeihilfen der Gemeinschaft im Bereich der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu messen sind. Dazu werden zunächst die gemeinschaftsrechtlichen Grundprinzipien erörtert, die für alle Bereiche gemeinschaftlichen Handelns gelten. Anschließend widmet sich die Untersuchung den besonderen Voraussetzungen, die für ein Handeln der Gemeinschaft auf den Gebieten der Umweltpolitik, der Beihilfenpolitik und der Energiepolitik vorliegen müssen. Dabei werden sämtliche allgemeinen und besonderen Maßstäbe jeweils einer kritischen Würdigung im Hinblick auf ihre Auslegung bzw. Anwendung unterzogen. Es wird versucht, aus jedem Maßstab jeweils konkrete Schlussfolgerungen für die Überprüfung von Umweltbeihilfen auf dem Gebiet der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Anschließend wird die Zulässigkeit der in Teil I dargestellten gemeinschaftsrechtlichen Förderregelungen an den untersuchten europarechtlichen Maßstäben gemessen. In Teil IV wechselt der Untersuchungsgegenstand zu mitgliedstaatlichen Beihilfen. Es werden die gemeinschaftsrechtlichen Maßstäbe dargestellt, anhand derer die Zulässigkeit mitgliedstaatlicher Umweltbeihilfen im Bereich der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gemessen werden muss. Eine zentrale Rolle spielen dabei die beihilfenrechtlichen Regelungen der Art. 87ff. EG einschließlich des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltbeihilfen. Anschließend wird die Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der mitgliedstaatlichen Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie dargestellt. Darauf aufbauend wird versucht, die Regelungen des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf ihre Bedeutung für Umweltbeihilfen näher zu konkretisieren bzw. die Auslegung der Rechtsnormen kritisch zu würdigen und, sofern erforderlich, Alternativen der Auslegung aufzuzeigen. Schließlich wird in Teil V ein Neuansatz zur Behandlung bestimmter mitgliedstaatlicher Umweltbeihilfen vorgestellt und zur Diskussion gestellt.
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