Die vorgelegte Schrift greift diese Problematik aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf und beleuchtet zunächst die Entwicklung dazu in der Rechtsprechung. Sodann wird auf den Ursprung und die Entwicklung dieser Grundrechtsfrage eingegangen und die Thematik von anderen verfassungsrechtlichen Problemkreisen abgegrenzt. Im Anschluss hieran werden die bereits existierenden Lösungsansätze in der verfassungsrechtlichen Literatur dargestellt und die Auswirkungen im Prozessrecht beleuchtet. Das Zwischenergebnis der Arbeit geht sodann dahin, dass auch die Grundrechte nur ein eingeschränktes Rügepotential beinhalten und den jeweiligen Grundrechtsträger nur vor solchen Einschränkungen bewahren, die seine eigene Freiheit verkürzen.
Im Folgenden werden einzelne Verfassungsbestimmungen auf ihre freiheitsschützende Funktion untersucht, also dahingehend hinterfragt, ob ein Verstoß gegen die jeweilige Bestimmung auch zu einer Grundrechtsverletzung führen kann. Von dieser abstrakten Untersuchung wird dann zur Darstellung von konkreten Beispielen anhand von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts übergegangen, welche das Ergebnis der Arbeit unterstreichen.
Zuletzt wird der grundrechtstheoretische Hintergrund der Thematik dargestellt und der funktionellrechtliche Aspekt - unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des Bundesverfassungsgerichts im Gewaltengefüge - betont. Die Arbeit stellt dar, dass mehrere Faktoren dazu verleiten könnten, dem einzelnen Grundrecht einen umfassenden Abwehrgehalt zuzusprechen und das Bundesverfassungsgericht auch in der Vergangenheit teilweise dazu verleitet haben. Indessen kommt die Arbeit zu dem fundiert begründeten Ergebnis, dass die Eröffnung eines umfassenden Rügerechts durch das jeweils betroffene Grundrecht dogmatisch nicht gerechtfertigt ist und auch zu widersprüchlichen Ergebnissen führt.
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