Inwieweit der Gesetzgeber bei der einfach-gesetzlichen Normierung des Gegenstandes des Parlamentsvorbehaltes im Wehrverfassungsrecht, des Zustimmungsantrages der Bundesregierung, des parlamentarischen Beschlussfassungsverfahrens, des Rückholrechts des Deutschen Bundestages und der Informationspflichten der Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Vorgaben beachtet hat und welche Aspekte bei einer Novellierung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes zu bedenken sind, ist vor dem Hintergrund der deutschen Verfassungsgeschichte seit 1871 und unter besonderer Berücksichtigung des Entwurfes eines Gesetzes zur Mitwirkung des Deutschen Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr (Auslandseinsätzemitwirkungsgesetz) der Bundestagsfraktion der FDP vom 12. November 2003 Gegenstand der Arbeit.
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