Für die Zusammenarbeit können die Landesentwicklungsgesellschaften geeignete Partner sein. Sie wurden bislang weder als Kooperationspartner der Raumordnung noch als eigenständige Gruppe von öffentlichen Unternehmen analysiert. Deshalb stehen sie im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung. Betrachtet werden die Geschichte der Landesentwicklungsgesellschaften, ihre Aufgaben und Strukturen und schließlich die Grundlagen ihrer möglichen Kooperation mit der Landes- und Regionalplanung.
Als ein Ergebnis bestätigte sich die prinzipielle Eignung dieser Unternehmen, da sie traditionell planerische Aufgaben wahrgenommen haben. Die Zusammenarbeit ist an mehrere Voraussetzungen gebunden, die u.a. die Klärung der gemeinsamen Interessen, die Definition des Kooperationsgegenstandes und die Finanzierung beinhalten.
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