Die Untersuchung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für Beihilfen im Bereich der Daseinsvorsorge bildet einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit. Dabei zeigt sich, dass Artikel 86 EG-Vertrag den vorrangig betroffenen Kommunen nicht nur einen erheblichen Spielraum für die Finanzierung gemeinwohlorientierter Leistungen bietet, sondern sie unter bestimmten Umständen auch von der Pflicht zur Anmeldung der Beihilfen in Brüssel entbindet. Die Arbeit stellt zunächst einen Beitrag zur bislang nur spärlichen wissenschaftlichen Bearbeitung des Europäischen Beihilfenrechts dar. Aufgrund der Auswertung zahlreicher Entscheidungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Gerichts Erster Instanz und des Europäischen Gerichtshofs ist sie darüber hinaus aber auch für Praktiker in Verwaltung, Verbänden und Anwaltschaft von besonderem Interesse.
Carsten Jennert, Jahrgang 1973, berät als Rechtsanwalt Kommunen und Unternehmen der Versorgungswirtschaft vornehmlich in Fragen des EG-Beihilfenrecht, des Vergaberechts und des kommunalen Wirtschaftsrechts sowie bei Privatisierungen. Nach Studium an der Universität Bielefeld und Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg LL.M.-Studium im Europäischen Wirtschaftsrecht. Auslandstätigkeiten in Brüssel und Breslau (Polen); zahlreiche Fachveröffentlichungen zu vergabe- und beihilferechtlichen Themen.
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