Im deutschen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sind Unter-richtungs- und Anhörungsrechte weitgehend gewährleistet. In einzelnen Punkten besteht aber Umsetzungsbedarf, um den Anforderungen der RL 2002/14/EG zu genügen.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Parallelen und Differenzen der RL 2002/14/EG zur deutschen Betriebsverfassung und zum Bundespersonalvertretungsrecht umfassend aufzuzeigen und einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.
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