In der Literatur besteht Einmütigkeit darüber, dass ein starker Immaterialgüterrechtsschutz, wie es das TRIPS-Abkommen vorsieht, einen positiven Einfluss auf ausländische Direktinvestitionen und den Technologietransfer bewirkt. Allerdings zeichnet sich der Forschungsstand hier durch ein eklatantes Defizit an empirischen Untersuchungen aus. Auf der Grundlage einer umfassenden Literaturanalyse und unter Berücksichtigung industriespezifischer Faktoren wurde dieser Zusammenhang anhand heraus gearbeiteter Hypothesen durch eine Firmenbefragung sowie eine statistische Analyse am Beispiel der Türkei überprüft, einem Schwellenland, das innerhalb eines kurzen Zeitraums zwischen 1994 und 1995 seinen Immaterialgüterrechtsschutz an die internationalen Normen anpasste.
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