Staatenimmunität und Menschenrechte. Die Durchsetzung von Wiedergutmachungsansprüchen nach der Verletzung von Menschenrechten
Beatrix Real
ISBN 978-3-8325-0696-4
314 Seiten, Erscheinungsjahr: 2004
Preis: 40.50 €
Menschenrechte und Menschenrechtsschutz sind seit Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts Gegenstand einer rasanten Entwicklung. Neben den Verträgen auf internationaler Ebene existieren auf dem europäischen, amerikanischen und afrikanischen Kontinent jeweils eigenständige regionale Schutzsysteme mit eigenen Organen, wie z. B. dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Im Gegensatz zu regionalen Schutzsystemen besteht auf internationaler Ebene für die von Menschenrechtsverletzungen betroffenen Individuen keine Möglichkeit, solche Verletzungen individuell und für den Verletzerstaat rechtsverbindlich feststellen zu lassen. Daher versuchen die Betroffenen, ihre Rechte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vor den nationalen Gerichten fremder Staaten geltend zu machen. Der Ausübung der Jurisdiktionsgewalt dieses sog. Forumstaates steht in solchen Fällen jedoch der völkerrechtliche Grundsatz der Staatenimmunität entgegen. Nach diesem Grundsatz erstreckt sich die Gerichtsbarkeit des Forumstaates nicht auf solche Verfahren, in denen ein anderer Staat als beklagte Partei auftritt bzw. in denen die Handlungen eines anderen Staates zum Streitgegenstand gemacht werden sollen. Da dem Einzelnen in diesen Fällen neben der Klage vor nationalen Gerichten keine weitere Möglichkeit zur Geltendmachung seiner Sekundärrechte offen steht, verhindert die Immunität des beklagten Staates die Durchsetzung der menschenrechtlichen Ansprüche.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Spannungsfeld zwischen dem Interesse an einem effektiven Menschenrechtsschutz auf der einen und dem Immunitätsinteresse des beklagten Staates auf der anderen Seite. Angesichts der weiter wachsenden Bedeutung der Menschenrechte im Völkerrecht stellt sich die Frage, ob die zu Tage tretende Diskrepanz zwischen dem hohen primärrechtlichen Schutzniveau und dem nur schwach ausgeprägten Sekundärrechtsschutz vor dem Hintergrund der Staatenimmunität hingenommen werden muß. Auf der Grundlage von Literatur und Rechtsprechung nationaler und internationaler Gerichte entwickelt die Autorin unter Rückgriff auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip einen eigenen Lösungsansatz.