Die jeweiligen Entwicklungsstadien, die das Delikt durchlaufen haben, werden beschrieben und in ihrer Entwicklung miteinander verglichen. Dabei werden die wichtigsten historischen Entwicklungsschritte erklärt und in den strafrechtsgeschichtlichen Gesamtzusammenhang eingeordnet. Es wird gezeigt, daß sich der Aussetzungstatbestand, dem in seinen Anfängen eine eher zivilrechtliche Funktion zugeschrieben werden kann, im Laufe der Zeit zu einer Verbotsnorm mit Sanktionscharakter entwickelt hat und heute zu einer Art Allgemeindelikt geworden ist.
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