Entscheidend ist mithin, wie dieser Maßstab dogmatisch entfaltet wird. Die vorliegende Arbeit versucht eine dogmatische Rekonstruktion des wahlrechtlichen Allgemeinheitsgrundsatzes als Prinzip demokratischer Egalität. Ausgangspunkt ist dabei die durch die Rechtsprechung des BVerfG entwickelte herkömmliche Wahlrechtsdogmatik, in deren Zentrum die Lehre vom "zwingenden Grund" als Differenzierungsgrundlage steht.
Diese wird vom Autor zu einem Prüfungsmodell weiterentwickelt - unter Heranziehung der neueren gleichheitsrechtlichen Dogmatik, die im wesentlichen auf der Einbindung der Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie der freiheitsrechtlichen Eingriffs- und Schrankenfolie basiert. Damit wird ein Ansatz gewonnen, der es erlaubt, die eher unbestimmte Formel vom "zwingenden Grund" in einen transparenten Maßstab für die verfassungsrechtliche Bewertung alter und neuer Wahlausschlüsse zu überführen.
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