Nach einer Darstellung der Entwicklung und Verbreitung der Mediation arbeitsrechtlicher Konflikte und ihrer Grundlagen wird ihre Abgrenzung zu anderen arbeitsrechtlichen Streitbeilegungsmethoden wie Schlichtung, Schiedsgerichtsbarkeit und dem arbeitsgerichtlichen Güteverfahren dargestellt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Kompetenzverteilung zwischen den Streitbeteiligten und dem Mediator und ihren Ausgangspunkt in der Mediationsvereinbarung gelegt. Als deren besondere inhaltliche Regelungen werden die Problematik der Vertraulichkeitsgewährleistung und das "`pactum de non petendo"' herausgegriffen.
Der besondere Teil der Arbeit befasst sich zunächst mit Frage nach der Mediabilität, also der Mediationsgeeignetheit, arbeitsrechtlicher Konflikte und formuliert dabei die Dispositionsbefugnis der Konfliktparteien zur eigenständigen Konfliktregelung als zentrales Kriterium der Mediabilität.
Im folgenden werden entsprechend ihrer dogmatischen Differenzierbarkeit in Tarif-, Betriebsverfassungs- und Individualarbeitsrecht die einzelnen Konflikte auf ihre Mediabilität untersucht, wobei die in der Praxis wichtigen betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsstreitigkeiten einen Schwerpunkt der Betrachtung bilden.
In einem letzten Abschnitt werden die Varianten der Beendigung der Mediation, die erfolgreiche Konfliktbeilegung oder ihr Scheitern, erörtert und zur Haftung des Mediators Stellung genommen.
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