Dennoch stehen Immobilieninvestitionen mit Renditeaussichten bis zu 5% nicht unerhebliche Risiken, wie die Abhängigkeit von der Konjunktur, die Entwicklung der Hypothekenzinsen sowie sinkende Nettoeinkommen entgegen. Die Verwirklichung dieser Risiken, aber auch die Fixierung der Anleger auf steuerlich begünstigte Verlustzuweisungen und einem damit einhergehenden latenten Insolvenzrisiko führten in den 80er Jahren zu spektakulären Zusammenbrüchen von Bauherrenmodellen. Das hatte den Versuch der Anleger zur Folge, das eingetretene Risiko auf die finanzierenden Banken abzuwälzen, was sich in einer erheblichen Anzahl von Gerichtsprozessen ausdrückte.
Dem beratenden oder finanzierenden Kreditinstitut wird vorgehalten, es hätte dem Kunden vom Bau oder Kauf einer Immobilie abraten müssen, das Darlehen nicht gewähren dürfen oder zumindest zu einer andersartigen Finanzierung raten müssen, was dahingehend endet, den Darlehensvertrag als nichtig zu bezeichnen oder zumindest Schadensersatz wegen einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtsverletzung zu verlangen.
Die hier vorliegende Arbeit knüpft an die Bewertung von Rechtsprechung und Literatur an, um die Voraussetzungen einer Haftung von Kreditinstituten zu untersuchen, im Zusammenhang darzustellen sowie damit verbundene Probleme näher zu beleuchten, vorhandene Lösungsansätze aufzuzeigen und - wo es nötig erscheint - weiterzuentwickeln.
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