Parallel zu der vergleichbaren ökonomischen Entwicklung zeigen sich Übereinstimmungen in ihrer rechtlichen Behandlung. Trotz ihres Bedeutungszuwachses war beiden Gesellschaftstypen bisher die Wahl der OHG und der KG als Rechtsform verwehrt. Als Personengesellschaft - die steuerlich vorteilhaft sein kann - stand ihnen nur die GbR zur Verfügung. Deren Unzulänglichkeiten haben 1994 für die freien Berufe zur Schaffung der Partnerschaftsgesellschaft geführt. Und den vermögensverwaltenden Gesellschaften wurde 1998 mit der Einfügung der zweiten Alternative des § 105 II S. 1 HGB im Zuge des Handelsrechtsreformgesetzes die Möglichkeit eröffnet, eine OHG oder eine KG zu gründen.
Welche Konsequenzen die genannte Änderung des HGB für die beiden Gesellschaftstypen hat, ist Gegenstand dieser Arbeit. Neben der Untersuchung der Reichweite der neu eingeführten Alternative werden die Personengesellschaften dahingehend verglichen, welche Rechtsform den Bedürfnissen der vermögensverwaltenden und der freiberuflichen Gesellschaften am besten entspricht. Dieser Vergleich ergibt nicht nur Schlussfolgerungen für die praktische Frage der Rechtsformwahl, sondern auch für die theoretische Frage nach zweckmäßigen Rechtsentwicklungen.
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