Diese Umrechnung ist durch das europäische Geldrecht angeordnet. In den überwiegenden Fällen wird sie keine vertraglichen Probleme hervorrufen. Bei einigen Vertragsgestaltungen, die im zivilrechtlichen Teil der Arbeit illustriert werden, erleidet aber eine Partei durch die Umrechnung einen wirtschaftlichen Nachteil und wird somit an einer Vertragsänderung oder Vertragsaufhebung interessiert sein.
Ziel dieser Arbeit ist die Untersuchung der Vertragskontinuität, also der Frage, ob eine Partei infolge des Währungswechsels einseitig ein bestehendes Vertragsverhältnis beenden kann. Diese Frage wird für das englische und deutsche Recht anhand exemplarischer Beispielsfälle analysiert. Die Wahl des englischen Rechts erfolgt, obwohl die Briten nicht an der Währungsunion teilnehmen, weil nach diesem Recht zahlreiche internationale Verträge geschlossen werden.
Da die mit der Währungsunion verbundenen Rechtsänderungen keine zivilrechtlichen, sondern geldrechtliche sind, erfolgt zunächst eine Analyse der eingetretenen geldrechtlichen Änderungen. Sie erfolgt unter Berücksichtigung ökonomischer Perspektiven, denn eine Währungsunion ist in erster Linie ein ökonomischer Vorgang. Wenn aus ökonomischer Sicht die Währungsunion Wertkontinuität gewährleistet, dann wird sich dieses auch in zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen fortsetzen. Greift die Währungsunion in bestehende Werte ein, dann sind zivilrechtliche Auswirkungen in Betracht zu ziehen.
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