Der Ladendiebstahl gehört zum Bereich der Bagatelldelikte. Wegen seines massenhaften Auftretens und der dadurch verursachten erheblichen betriebs- sowie volkswirtschaftlichen Schäden spielt er im Rahmen der Bagatellkriminalität eine herausragende Rolle.
Mitte der 70er Jahre herrschte die Auffassung vor, die Bagatellkriminalität müsse entkriminalisiert werden. Erst Mitte der 90er Jahre änderte sich die Einstellung wieder; Ausdruck dieses Zeitgeistes war die New Yorker "Zero-Tolerance"-Politik. Diese neue Strategie ist bis heute - ebenso wie ihre weltweit propagierten Erfolge - umstritten.
Die Verfasserin stellt zunächst die historischen Quellen des Diebstahlsverbots dar und geht auf die verfassungsrechtliche Garantie des Eigentums ein. Im Anschluss daran werden die Probleme der staatsanwaltlichen Einstellungspraxis erörtert. Die aktuellen Verbesserungsvorschläge werden einer Prüfung unterzogen.
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