Nicht zuletzt aufgrund dieser Verzögerung steht die Verwaltungspraxis vor dem Problem, wie mit der noch nicht endgültig umgesetzten FFH-Richtlinie und den sich daraus möglicherweise zu Schutzgebieten eignenden Gebieten umzugehen ist. Bürger, die Eigentümer von betroffenen Grundstücken sind, befürchten, durch die FFH-Richtlinie und deren Umsetzung in ihren Eigentumsrechten verletzt zu werden und bemühen sich daher um die Verhinderung der Auswahl und Meldung ihrer Grundstücke. Bislang jedoch haben diese Verfahren vor den Verwaltungsgerichten keinen Erfolg gehabt, da die Gerichte auf nachträglichen Rechtsschutz verweisen.
Eines der Hauptprobleme, die sich aufgrund der verzögerten Umsetzung stellen, ist die Frage nach dem vorzeitigen Gebietsschutz. Das Urteil des BVerwG zur Ostssee-Autobahn A 20 hat mit seiner Aussage, die Mitgliedstaaten seien zum potentiellen Gebietsschutz verpflichtet, für viel Aufmerksamkeit gesorgt.
Die vorliegende Arbeit widmet sich im Besonderen der Frage, ob die von der Richtlinie Betroffenen Rechtsschutz und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegenüber den einzelnen Umsetzungsschritten geltend machen können. Dies gestaltet sich nicht zuletzt aufgrund der Verzögerungen und den damit verbundenen Unsicherheiten als schwierig.
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