
Arbeit und sozialer Schutz, Bd. 58
Das Arbeitszeitgesetz dient der Umsetzung der europarechtlichen Arbeitszeitrichtlinie und muss sowohl deren Vorgaben als auch den Maßgaben der konkretisierenden Rechtsprechung des EuGH gerecht werden. Die vorliegende Arbeit untersucht die Reformbedürftigkeit des Arbeitszeitgesetzes, wobei sie sich auf die folgenden drei Kernfragen konzentriert: Der Begriff der Arbeitszeit, der persönliche Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes und die Höchstarbeitszeit. Dabei beginnt die Untersuchung jeweils mit der Darstellung der Rechtslage de lege lata. In einem zweiten Schritt wird die zuvor dargestellte Rechtslage auf eine Reformbedürftigkeit untersucht sowie in einem dritten Schritt ein Reformvorschlag im zuvor für notwendig erachteten Rahmen vorgestellt.
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